Was ist Bauleitplanung?

Was sind Träger öffentlicher Belange (TöB)?

Die Träger öffentlicher Belange sind Organisationen, Unternehmen oder Behörden, deren Aufgabenbereich (also ihr Belang) von der Planung betroffen ist. Das können z.B. lokale oder überregionale Umweltverbände, Stromnetz- oder Telefon- und Internetunternehmen sein, Behörden oder Nachbargemeinden. Oft haben diese TöB Mitarbeiter, die sich mehr oder weniger ausschließlich mit dem Bereich der Bauleitplanung beschäftigen.

Was bedeutet "frühzeitige Beteiligung" und "öffentliche Auslegung"?

Bei einer frühzeitigen Beteiligung wird - wie der Name schon sagt - zu einem frühen Zeitpunkt die Möglichkeit der Stellungnahme eingeräumt. Meistens gibt es zu diesem Zeitpunkt noch keine detaillierten Planungen. Entsprechend sind die Planungsdokumente weniger umfangreich. Die Möglichkeit der Einflussnahme auf den Planungsgegenstand kann jedoch sogar höher sein als in der später folgenden öffentliche Auslegung, da noch mehr Alternativen vorliegen.

Die öffentliche Auslegung erfolgt nach Überarbeitung der Planungsunterlagen und dauert einen Monat.

Was ist Bauleitplanung?

Die Bauleitplanung steuert die bauliche und sonstige Nutzung des Bodens (der Grundstücke) innerhalb einer Gemeinde. Sie besteht aus dem Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und dem Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan). Diese Bauleitpläne müssen in einem förmlichen Verfahren aufgestellt, geändert, ergänzt oder aufgehoben werden. Die hierfür geltenden Verfahrensvorschriften sind im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt.

Der Begriff setzt sich aus den Worten Bauen-Leiten-Planen zusammen. Bauvorhaben im öffentlichen Raum einer Stadt oder Gemeinde werden in einem systematischen Verfahren vorab durchgeplant. Dabei entsteht ein Plan, der anschließend als Anleitung für den Bau verwendet wird, also ein Bauleitplan. Die Institution, die diesen Planungsprozess leitet, nennt man Verfahrensträger.

Was ist ein Flächennutzungsplan und was ist ein Bebauungsgplan?

Ein Flächennutzungsplan (FNP) umfasst immer das gesamte Gebiet der Gemeinde oder Stadt und funktioniert als (städteplanerischer) Überblick. Er veranschaulicht, wie bestimmte Bereiche und Gebiete zueinander stehen und wie diese genutzt werden. Der Flächennutzungsplan wird nicht sehr oft angepasst. Ein Bebauungsplan (B-Plan) hingegen betrifft einen bestimmten Bereich in dem gebaut werden soll und zeigt detailliert, wie an welcher Stelle gebaut werden soll. Ein Anwohner kann z.B. genau erkennen, ob ein Bebauungsplan an sein Grundstück grenzt oder sich in der Nähe befindet, ob also eine Betroffenheit vorliegt. Zur Bauleitplanung gehören sowohl der Flächennutzungsplan, als auch der Bebauungsplan. Bauleitplanverfahren, die den Flächennutzungsplan betreffen, sind allerdings sehr viel seltener als Bebauungsplanverfahren.

Welche Planungsdokumente gibt es normalerweise?

Jeder Bebauungsplan besteht aus einer Planzeichnung (der geplante „Gegenstand“ eingezeichnet auf einer Karte) und einer Beschreibung in Textform, die in Rostock "Textliche Festsetzung" genannt wird. Zusätzlich gibt es üblicherweise eine Begründung in Textform und Umweltgutachten. Alle diese Planungsdokumente finden Sie auf der jeweiligen Web-Seite des Verfahrens hier bei E-Bauleitplanung und im Rathaus / Bauamt.

Wie kann ich an der Bauleitplanung mitwirken?

Der Planungsprozess in der Bauleitplanung sieht vor, dass sich diejenigen Personen und Institutionen, deren Belange von einer Planung betroffen sind, dazu Stellung nehmen dürfen. Dieses Recht auf Stellungnahme ist gesetzlich zugesichert. Entsprechend können Bürgerinnen und Bürger im Zeitraum der Beteiligung (normalerweise einen Monat lang) alle Planungsdokumente einsehen und eine schriftliche Stellungnahme abgeben. Im Rathaus oder Bauamt und jetzt auch online über Bauleitplanung Online.

Wo finde ich noch ausführlichere Informationen zu diesen Themen?